ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Umfang der Leistung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und Magister Marta Ewa Emberger, die
die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Auftragnehmer bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird.
- Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Korrektorat, Nachhilfe oder ähnliche Tätigkeiten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen durchzuführen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bereits zur Anbotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
- nur der Information,
- der Veröffentlichung und Werbung,
- für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
- oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den Übersetzer von Bedeutung ist.
- Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei
Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer.
- Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt
1.4.1) auszuführen.
- Übersetzungen sind vom Auftragnehmer, so nichts Anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung per E-Mail zu liefern.
- Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an ähnlich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer, es besteht keinerlei
Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, den Dritten an die Geheimhaltung über den Auftrag zu binden.
- Der Auftragnehmer hat auch nach Auftragsannahme ein Rücktrittsrecht. Stellt sich nach erfolgter Auftragsannahme heraus, dass die Übersetzung aus Gründen, die bei der Auftragsannahme
nicht absehbar waren, nicht erbracht werden kann, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich hiervon.
- Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der
Übersetzung vorgenommen wurden und der Auftragnehmer sein ausdrückliches Einverständnis gegeben hat.
- Der Auftraggeber hat keinerlei Rechtsanspruch auf eine bestimmte Wortfolge oder Terminologie. Der Auftragnehmer hingegen verpflichtet sich, Übersetzungen nach bestem Wissen und
Gewissen anzufertigen. Der Auftragnehmer garantiert keinerlei Rechtsfolgen, wirtschaftliche Folgen oder sonstige Folgen der Übersetzung/ des Korrekturats. Bei Sprachunterricht garantiert
der Auftragnehmer nicht für ein Erreichen eines bestimmten Schul-/Universitätserfolgs oder eines bestimmten beruflichen Erfolgs.
- Honorare und Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
- Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.
Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet. 1 Zeile = 55 Anschläge inklusive Leerzeichen, eruiert unter Verwendung des Zählprogramms „Windows Word Count“. Etwaige
im Text vorhandene Zahlen, Eigennamen usw. bzw. alle weiteren Anschläge, die zwar nicht übersetzt wurden, jedoch als Teil des Auftrages getätigt wurden, werden wie normale Übersetzungen
in Rechnung gestellt.
- Ist nichts Anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis.
- Als Berechnungsbasis für andere Sprachdienstleistungen gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (z.B.: Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl).
- Alternativ zur Verrechnung nach Normzeilen (2.1.) kann der Auftragnehmer auch einen Pauschalpreis verlangen. Die Berechnungsart unterliegt der Auswahl des
Auftragnehmers.
- Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im
Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich davon verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine
gesonderte Verständigung nicht erforderlich; diese Kosten können ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden.
- Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur
als völlig unverbindliche Richtlinie.
- Der Auftraggeber ist auch ohne Information nach Punkt 2.2 oder Punkt 2.3 verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten
der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.
- Sofern nichts Anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge (z.B.: Expresservice) zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
- Bei nicht pünktlicher Bezahlung eines Honorars behält sich der Auftragnehmer vor, für die Forderung, die Nebenforderungen und die Einbringungskosten einen Strafzuschlag von 5% pro
angefangenem Kalenderjahr zu verrechnen.
- Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
- Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
- Sobald ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu Stande gekommen ist, besteht keine Storniermöglichkeit für den Auftraggeber. Sollte der Vertrag trotzdem aus
anderen Gründen aufgelöst werden, kann der Auftragnehmer eine Mindestgebühr und ein Entgelt für die bereits investierte Zeit in den Auftrag verrechnen.
- Lieferung
- Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom
Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige
Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
- Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn das Nichteinhalten des Liefertermins ausdrücklich als Auflösungsgrund für
den Auftrag vereinbart worden ist. Ansonsten ist dem Auftragnehmer ein angemessener Zeitraum zu gewähren, den Auftrag noch zu erfüllen. In diesem Fall ist eine Minderung des Honorars von
10% festgelegt.
- Eine Vorverlegung der Lieferfrist nach der Beauftragung ist generell nicht möglich bzw. mit Mehrkosten für die schnellere Bearbeitung verbunden und nach Maßgabe der Verfügbarkeit des
Übersetzers möglich.
- Wenn nichts Anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail.
- Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
- Ist nichts Anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und
die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Alternativ kann der Auftragnehmer die zur Verfügung gestellten Unterlagen dem Auftraggeber zurückgeben (die
Übermittlungsgefahr trägt hierbei der Auftraggeber) oder diese vernichten.
- Höhere Gewalt
- Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt den Auftragnehmer, den Auftrag zu stornieren. In
diesem Fall ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine Entschädigung schuldig.
- Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen;Naturkatastrophen; Bürgerkrieg; Unfälle; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nicht
der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind.
- Haftung für Mängel (Gewährleistung)
- Sämtliche Mängelrügen betreffend die Qualität der Übersetzung sind innerhalb der gesetzlichen Frist nach Lieferung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom
Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
- Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der
Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
- Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei
geringfügigen Mängeln besteht kein Minderungsrecht.
- Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
- Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt
2.7 und 5.5.
- Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.
- Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
- Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen
wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche
Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
- Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
- Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer wird diese während der Auftragsarbeiten gut verwahren.
- Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail etc.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (z.B.
Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
- Schadenersatz
- Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich Anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Der
Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
- Zahlung
- Die Zahlung hat, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu erfolgen bzw. unmittelbar nach Zugehen der Rechnung per Überweisung. Es wird
grundsätzlich kein Skonto gewährt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Dem Auftragnehmer steht es frei, die gesamte Zahlung
vor Tätigwerden zu verlangen. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der
Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
- Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden
Verzugszinsen in der Höhe von 5% pro angefangenem Kalenderjahr. Darüber hinaus sind eventuell anfallende Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
- Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so
lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch
die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, hat er das Recht, von einem Vertrag, der im Wege des Fernabsatzes gemäß § 3 Z 2 FAGG oder
außerhalb von Geschäftsräumen gemäß § 3 Z 1 FAGG geschlossen wurde, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist
beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts des Verbrauchers ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den
Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktritts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
- Bei Widerruf wird der Auftragnehmer alle Zahlungen, welche er vom Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt wurde; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der Verbraucher den
Auftragnehmer zur vorzeitigen Vertragserfüllung auffordern und ein diesbezügliches Verlangen schriftlich zu erklären (§ 10 FAGG).
- Tritt der Verbraucher gemäß § 11 FAGG vom Vertrag zurück, nachdem er ein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung gemäß § 10 FAGG erklärt hat, und hat der
Auftragnehmer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, hat der Verbraucher einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom
Auftragnehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
- Eigentumsvorbehalt
- Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen (inklusive digitaler Unterlagen) im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag
erwachsenden Verbindlichkeiten Eigentum des Auftragnehmers.
- Die Übersetzung, sei es in schriftlicher oder in digitaler Form, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Das Urheberrecht inklusive des
Vervielfältigungsrechts der Übersetzung verbleibt auch nach Bezahlung beim Auftragnehmer.
- Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
- Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen
Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos.
- Verschwiegenheitspflicht
- Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Zur Entscheidung aller aus diesem
Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Krems an der Donau zuständig.
- Es gilt österreichisches Recht, exklusive UN-Kaufrecht, als vereinbart.
- Verbindlichkeiten des Vertrages
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
- Konkurrenz von AGB
- Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren ausdrücklich, dass die AGB des Auftraggebers für das Vertragsverhältnis zwischen ihnen rechtlich wirkungslos bleiben und einzig die AGB des
Auftragnehmers Vertragsinhalt werden.
Zusätzliche Bestimmungen für Nachhilfe/Konversationen/Prüfungsvorbereitung
15. Alle oben genannten Bestimmungen gelten auch für Nachhilfeunterricht/Konversationen, aber ergänzt/abgeändert durch nachfolgende
Punkte.
16.Der Auftragnehmer garantiert nicht für das Erreichen einer bestimmten Schul- oder Universitätsnote oder das Bestehen einer bestimmten
Prüfung. Der Auftragnehmer wird den Nachhilfeunterricht/Prüfungsvorbereitung jedoch nach bestem Wissen und Gewissen vorbereiten und abhalten.
17.Der Auftraggeber hat den Nachhilfeunterricht/ die Konversation / die Prüfungsvorbereitung nach absolvierter Einheit sofort in bar zu bezahlen.
Der Auftragnehmer kann aber auch nach seinem Ermessen eine vorzeitige oder nachherige Überweisung akzeptieren. Der Auftragnehmer
kann mit dem Auftraggeber auch einen regelmäßigen Kurs mit einer bestimmten Anzahl an Einheiten vereinbaren, die am Beginn dieses Kurses zu bezahlen
sind.